Ein Bauherrenberater, der mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle zur „mängelarmen Errichtung des Gebäudes“ beauftragt ist, haftet für Bauaufsichtsfehler wie ein Architekt. In seinem Urteil vom 14.10.2015, Az.: 4 U 6/12 …
Wer zu spät die Honorarvereinbarung fixiert den bestraft das Leben
Kommt ein Architektenvertrag bereits vor schriftlicher Festlegung durch das schlüssige Verhalten der Parteien zu Stande, so kann der Architekt nur den HOAI-Mindestsatz verlangen. Mit Beschluss vom 30.07.2015 – VII …
Architekten sind keine Juristen!
Allzu oft bewegen wir uns in unserem Berufsalltag in einem für uns gefährlichen Bereich. Verträge, Abmahnungen aber auch Rechnungslegung werden immer öfter auch juristisch in Frage gestellt.
Seit zwei Jahren nutze ich die Fachkompetenz von Juristen der gemeinsamen HonorarVerrechnungsStelle von VfA und AIA. Das spart Geld und Nerven. Am Anfang gibt es eine Beratung zum Architektenvertrag und dann eine prüffähige Rechnungslegung mit automatischen Mahnwesen. Kein Bauherr hat sich bisher gewundert und die Zahlungsmoral ist wesentlich besser geworden.
Lesen Sie unser Interview mit Ulrich Langen, Jurist und Prokurist des Versicherungsmaklers AIA.